Schenkungssteuer
Die Schenkungsteuer greift bei Vermögensübergängen, die im Rahmen einer Erbschaft verlaufen. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Hierbei sind Freibeträge zu beachten. Der Freibetrag bei einer Schenkung eines Elternteils an ein Kind beträgt 200.000 Euro.Geldschenkungen haben wiederkehrend Freibeträge und zwar alle 10 Jahre.