Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind Rücklagen des Arbeitgebers, zuer Vorsorge seiner Arbeitnehmer. Es sind Leistungsverpflichtungen und dürfen in der Bilanz gewinnmindernd eingesetz werden. Die Leistungen sind auch im Falle eines Konkurs gesichert, da der Arbeitgeber sich in einem Pensionssicherungsverein absichert.