Lebensversicherung
Die Lebensversicherung kann entweder im Erlebensfall oder im Todesfall des Versicherten ausgezahlt werden. Bei der Auszahlung kann entweder eine lebenslange Rente oder die Auszahlung der vereinbarten Summe gefordert bzw. gewählt werden. Da das Leben eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt und man gegebenenfalls seine Hinterbliebenen vor finanziellen Schäden absichern möchte, vor allem bei Selbstständigen, entsteht ein gewisser Kapitalbedarf, der durch eine Lebensversicherung abgesichert werden kann.