Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Jeder Arbeitnehmer, der temporär nichtvoll beschäftigt werden kann, bekommt Kurzarbeitergeld. Es wird nach dem Lohn bemessen, der ausfällt. Zu den Beiträgen der Rentenversicherung werden 80% des ausgefallenen Lohns berechnet.