Krankenversicherung der Rentner

Die Krankenversicherung der Rentner. Jeder Rentner ist dort pflichtversichert, sofern er gewisse Vorraussetzungen erfüllt. In der 2. Hälfte seiner Arbeitszeit muss er 9/10 dieser Zeit pflichtversichert sein. Dies gilt auch für ehemalige Bewohner der DDR. Seit dem April 2002 werden Rentner, die freiwillig versichert sind, in die Pflichtversicherung der Rentner, soweit sie nicht mehr freiwillig versichert sein wollen, überführt.