Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Hinterbliebenenschutz. Solten Sie die Auszahlung vor dem 60. Lebenjahr verlangen, sind diese voll steuerplichtig. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird das Kapital und die Zinsen ausgezahlt. Nach dem 60. Lebensjahr sind die Erträge zur Hälfte steuerpflichtig.