Geringfügige Beschäftigungen

Als geringfügige Beschäftigung zählen vor allem die 400 Euro Jobs. Solange man die monatliche Grenze von 400 Euro nicht überschreitet, wird dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig und auch nicht einkommenssteuerpflichtig. Werden mehrere 400 Euro Jobs ausgeübt und übersteigen diese die Entgeldgrenze, dann ist das gesamte Einkommen versicherungspflichtig.
Haben Sie einen Hauptberuf und verdienen sich zusätzlich ein Einkommen mit einem 400 Euro Job, dann ist dieser versicherungsfrei.