Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt zum Vorteil eines Arbeitnehmers mit einer Versicherungsgesellschaft eine Renten- bzw. Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ist Begünstigter. Die Pauschalversteuerung greift für alle Direktversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden. Seit 2005 gelten neue Regelungen, nämlich die Bruttoentgeltumwandlung.