Betriebsrente
Die Betriebsrente bzw. betriebliche Altersvorsorge kann seit 2002 von jedem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in Form von einer Entgeldumwandlung einfordern. Der Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttogehalts für seine betriebliche Altersvorsorge verwenden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies anzubieten. Es sind verscheidene Finanzierungs- und Durchführungswege vorhanden. Beispiele sind die Direktzusage, eine Direktversicherung und eine Pensionskasse.