Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeit gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Schutz galt jedoch nur bis ins Jahre 2000. Wer den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aus gesundheitlichen Gründen, gilt als Berufsunfähig. 2001 gab es eine Rentenreform. Seit dem gilt der Schutz nur für Arbeitnehmer, die vor dem Jahre 1961 geboren wurden. Für Jüngere gilt nun die Erwerbsminderungsrente. Dies bedeutet, dass, solange man einen Beruf, egal welcher Qualifikation, ausüben kann, muss man dies auch tun. Jungen Arbeitnehmern wird eine private Berufsunfähigkeitvorsorge nahe gelegt.