Altersrente für Frauen

Die Altersrente für Frauen hat unterschiedliche Regelungen für Jahrgänge älter als 1952 und ab 1952. Für Frauen, die bis Jahrgang 1952 geboren sind, haben eine eigene Rentenart. Die jüngeren Frauen werden wie die gleichaltrigen Männer behandelt. Man muss mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine Wartezeit von 15 erfüllt haben. Pflichtbeiträge müssen insgesamt 121 Monate vor dem 40. Lebensjahr bezahlt worden sein.